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   BSG - B 5 R 142/06 B   

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BSG - B 5 R 142/06 B (https://dejure.org/9999,13339)
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  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG - B 5 R 142/06 B
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht oder die Frage bereits höchstrichterlich entschieden ist (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 mwN).

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 44/95

    Erstattung notwendiger Aufwendungen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BSG - B 5 R 142/06 B
    Ob daraus der Schluss zu ziehen ist, der Anwendungsbereich des § 73a Abs. 2 SGG sei einzuschränken oder die über den Ersatz von Auslagen hinausgehende Belastung von minderbemittelten Verbandsmitgliedern mit Prozessführungskosten durch die Verbandssatzung sei unzulässig, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl zur Problematik: BSGE 78, 159 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7; BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 2 S 9; Meyer-Ladewig/Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl, § 193 RdNr 10a f mwN).
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95

    Befugnisse eines Steuerberaters als Verfahrensbevollmächtigter

    Auszug aus BSG - B 5 R 142/06 B
    § 73a Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) steht dem Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine anwaltliche Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren entgegen, wenn ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten iS von § 73 Abs. 6 Satz 3 SGG vertreten ist, worunter auch die sog Verbandsvertreter des VdK fallen; dieser Ausschlussgrund greift nach der Rechtsprechung des BSG bereits dann, wenn der Rechtsuchende als Mitglied eines Verbandes auch nur die Möglichkeit hat, sich durch einen Angestellten des Verbandes vertreten zu lassen (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 4).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG - B 5 R 142/06 B
    10 Eine - vermeintliche - inhaltliche Unrichtigkeit des Berufungsurteils, die die Klägerin möglicherweise zum Gegenstand ihrer Nichtzulassungsbeschwerde machen möchte, lässt sich mit einer Verfahrensrüge nicht überprüfen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RVs 10/89

    Erstattungsfähigkeit der Auslagen bei der ohne Erlaubnis zulässigen

    Auszug aus BSG - B 5 R 142/06 B
    Ob daraus der Schluss zu ziehen ist, der Anwendungsbereich des § 73a Abs. 2 SGG sei einzuschränken oder die über den Ersatz von Auslagen hinausgehende Belastung von minderbemittelten Verbandsmitgliedern mit Prozessführungskosten durch die Verbandssatzung sei unzulässig, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl zur Problematik: BSGE 78, 159 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7; BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 2 S 9; Meyer-Ladewig/Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl, § 193 RdNr 10a f mwN).
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